Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) wurde die Anfang der 90er Jahre in Baden-Württemberg begonnene Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fortgesetzt und auf aktuelle Problembereiche neu ausgerichtet. Rund ein Drittel der für den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL III) vorgesehenen Finanzmittel entfallen auf das Programm FAKT mit seinen rund 40 Teilmaßnahmen.
FAKT unterscheidet sich vom Vorgängerprogramm MEKA insbesondere durch eine bessere Förderung der Grünlandstandorte, eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus und durch spezifische Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz. Tierschutz und artgerechte Tierhaltung sind ein politischer Schwerpunkt der Landesregierung. Daher wird dem Tierwohl sowie dem Erhalt gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen in FAKT eine besondere Bedeutung beigemessen.
Ziel
Das Ziel von FAKT ist der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der artgerechten Tierhaltung.
Mittelherkunft
EU, Bund, Baden-Württemberg
Zuwendungsempfänger
Landwirtschaftliche Unternehmen
Förderfähige Maßnahmen
FAKT fördert – nach dem Baukastensystem kombinierbar – folgende Maßnahmen:
A - Umweltbewusstes
Betriebsmanagement
B - Erhaltung und
Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume
C - Sicherung
landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen und Tierrassen
D - Ökologischen
Landbau / Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im Betrieb
E - Umweltschonende
Pflanzenerzeugung und Anwendung biolog. / biotechn. Maßnahmen
F - Freiwillige
Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz
G - Besonders
tiergerechte Haltungsverfahren
Fördervoraussetzungen
- Maßnahmen müssen für die Dauer von mindestens 5 Jahren durchgeführt werden. Die
Tierwohlmaßnahmen sind einjährig.
- Keine Ausbringung von kommunalem Klärschlamm
- Förderung erfolgt nur auf Flächen in Baden-Württemberg
Art und Höhe der Förderung
- Jede Maßnahme ist mit einer bestimmten Prämie, in der Regel je Hektar oder Tier, bewertet.
→ KURZÜBERSICHT FAKT-MASSNAHMEN - Die Prämienzahlung erfolgt jährlich.
- Mindestauszahlungsbetrag: 250 € je Antrag
- Degression der Förderung je Unternehmen bei über 100 ha LF für gesamtbetriebliche und bestimmte teilbetriebliche Maßnahmen
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift. |
Antragstellung
Untere Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt. Vorantragsverfahren vom 2. November bis 16. Dezember des Vorjahres über FIONA. Antragstellung bis 15. Mai des aktuellen Jahres mit dem Gemeinsamen Antrag.
Stand: 13.01.2020