Bauliche Anlage
Eine bauliche Anlage ist eine unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlage. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Als bauliche Anlagen gelten auch
- 1. Aufschüttungen und Abgrabungen,
- 2. Ausstellungs-, Abstell- und Lagerplätze,
- 3. Camping-, Wochenend- und Zeltplätze,
- 4. Sport- und Spielflächen,
- 5. Freizeit- und Vergnügungsparks,
- 6. Stellplätze.