Ausläufe / Laufhof
Der Auslauf ist eine – baurechtlich genehmigungspflichtige – bauliche Anlage, um den Tieren zusätzlich zu den
notwendigen Funktionsflächen in einem Stall mehr Platz zur Verfügung zu stellen und ihnen eine klimatische, optische und auch
akustische Abwechslung zu bieten (KTBL 2018).
Der Laufhof muss dem Gewässer- und Immissionsschutz Rechnung tragen. Aus Gründen des Gewässerschutzes ist es u.a. verboten, Gülle oder Jauche in die Kanalisation, in oberirdische Gewässer und Gräben einzuleiten sowie in den Untergrund zu versickern und ins Grundwasser einzutragen (siehe auch JGS-Merkblatt).
Folgende Mindestanforderungen bei der Gestaltung und Bewirtschaftung des Laufhofes sind zu befolgen:
- planbefestigter, undurchlässiger Boden mit Entwässerung in Gülle- bzw. Jauchegrube
- permanenter Zugang der Tiere ist zu gewährleisten
- Räumen von Schnee nach Bedarf, Abstreuen von vereisten Flächen
- Platzangebot: Mindestens gem. Durchführungsverordnung, Anhang III (siehe Ziffer 9.2)
- Baugenehmigung bzw. Kenntnisgabe ist notwendig bei über 100 m² Grundfläche.
Quelle:
- Ausläufe in der Nutztierhaltung (KTBL 2018)
- Laufstallhaltung
von Rindern im ökologischen Landbau
Merkblätter für die Umweltgerechte Landbewirtschaftung – Nr. 32, LAZBW Aulendorf, Februar 2012 - Laufhofgestaltung
Merkblatt LAZBW Aulendorf, September 2009